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Abkömmlinge

Direkte Nachkommen einer Person

Unter Abkömmlingen versteht man die direkten Nachkommen einer Person, also Kinder, Enkel, Urenkel, Ururenkel, usw. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kinder ehelich, nichtehelich oder adoptiert sind. Auch Adoptivkinder fallen unter Abkömmlinge. Abkömmlingen steht grundsätzlich ein gesetzliches Erbrecht und bei Enterbung ein Pflichtteilsrecht zu, jedenfalls sofern kein näherer Abkömmling mehr vorhanden ist. Abkömmlinge unterfallen im Erbschaftssteuerrecht grundsätzlich der Steuerklasse I mit einem Steuersatz von 7% bis maximal 30 % und höheren Freibeträgen (Kinder: 400.000 Euro; Enkel: 200.000 Euro, wenn dessen Elternteil noch lebt).

 

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