Ihr erster Termin bei uns

Information

Ihr erster Besuch stellt eine Erstberatung dar. Sie erläutern uns den Sachverhalt, für den Sie juristische Beratung wünschen, und teilen uns Ihre Ziele mit. Sie erhalten dann von uns eine rechtliche Einschätzung. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Vorgehensweisen, bewerten die jeweiligen Risiken sowie Erfolgsaussichten und kalkulieren die voraussichtlich entstehenden Kosten. Abschließend stimmen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Wenn Sie uns am Ende des ersten Gesprächs das Mandat erteilen, beginnen wir, Ihren jeweiligen Auftrag auszuführen. Wir prüfen die Rechtslage, führen Gespräche und erarbeiten Gutachten oder Anwaltsschreiben. Wir sorgen dafür, dass Sie immer auf dem Laufenden sind. Von allen Schreiben, die wir verfassen oder erhalten, lassen wir Ihnen zeitnah eine Kopie zukommen.

Unterlagen

Um Ihr Anliegen zutreffend bewerten zu können, benötigen wir alle relevanten Unterlagen möglichst einige Tage vor, spätestens aber beim ersten Termin. Solche relevanten Unterlagen sind z.B.:

In der Rubrik Formulare und Checklisten finden Sie weitere wichtige Hinweise.

Kosten

Sofern Sie über eine einschlägige Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese nach Abzug Ihrer Selbstbeteiligung die Sie treffenden gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Rechtsschutzversicherungen decken jedoch nicht immer alle Bereiche ab. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine so genannte Deckungszusage. Damit erklärt die Versicherung, dass sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Dies sollten Sie klären, bevor Sie uns beauftragen. Das können aber auch wir für Sie tun. Bringen Sie dafür unbedingt Ihre Versicherungspolice, insbesondere den Text der ARB (der "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung") Ihrer Versicherung mit. Näheres erfahren Sie in unserer Rubrik Honorar und Kosten.