Rechts- und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bamberg

Das Verwaltungsrecht erfasst die Regelungen der Rechtsbeziehungen des Staates als öffentlicher Verwaltung zu seinen Bürgern sowie die Funktionsweisen und Zuständigkeiten der einzelnen Behörden und auch deren „Verhältnis“ zueinander. Oder einfacher: Es befasst sich damit, wie Gesetze ausgeführt werden und wie die Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden handelt.

Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. 

Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. 

Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. öffentliches Baurecht, Kommunalrecht, Immissions-/Umweltschutzrecht, Hochschul-/Schurecht, Prüfungsrecht). Im besonderen Verwaltungsrecht liegt unser Schwerpunkt neben dem öffentlichen Baurecht auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Kommunalrecht 

Unter dem Begriff des Kommunalrechts sind zusammengefasst, letztlich alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Kommune (Gemeinde, Markt, Stadt, Landkreis) stehen. Kernpunkt des Kommunalrechts ist, dass ein grundrechtlich geschützter Bereich der kommunalen Selbstverwaltung existiert, der eine strenge Trennung von Kompetenzen/Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern einerseits vor allem aber zwischen Land und Kommune andererseits regelt. Die Gemeinde/Kommune ist der Rechtsnatur nach eine juristische Person des öffentlichen Rechts in Form der Gebietskörperschaft. Für ihr Territorium ist die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig und unter Berücksichtigung von Art. 28 Abs. 2 GG wird vermutet, dass die Kommune für diese örtlichen Angelegenheiten allgemein zuständig ist, soweit keine anderweitige Zuständigkeit geregelt ist. Daraus resultiert, dass Kommunen nicht nur über ihr Gebiet die Gebietshoheit haben, sondern auch die Organisationshoheit, Finanzhoheit und Personalhoheit sowie auch das Recht Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Wesentlicher und für den Bürger bedeutender unmittelbarer Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung ist jedoch die Planungshoheit. Diese äußert sich in der Aufstellung von Flächennutzungspläne und Bebauungsplänen, die für die städtebauliche Entwicklung und die Entwicklung der Kommune selbst grundlegende Bedeutung haben jedoch auch erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung. Daneben ist nicht zu vergessen, dass im Rahmen der Kommunalverwaltung die Daseinsvorsorge durch die Gemeinde sicherzustellen ist in Form von Schulen, Kultur, Sport sowie Ver- und Entsorgung. All dies ist unter dem Begriff des Kommunalrechts zusammengefasst.

  • Hochschul-/Schulrecht, Prüfungsrecht

Die rechtlichen Beziehungen sind in Schule und Hochschule mannigfaltig und oft sowohl auf Seiten der Lehrenden wie auch der Lernenden nur wenig bekannt. Wann besteht ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Instituts (z.B. Studienplatzklage), welche Vorleistungen werden für welche Ausbildung anerkannt und ist die Prüfungsleistung richtig bewertet, sind nur einige der drängenden Fragen, die sich in diesem Bereich stellen.

Im Bereich Schulrecht sind vornehmlich die jeweiligen Landesregelungen der Schulordnungen sowie der übergeordneten Landesgesetze rechtliche Grundlage. Besondere Themenbereiche sind hier Noten / Zeugnisse, Schulwechsel.

Im Hochschulrecht sind neben den gesetzlichen Vorgaben auch die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Universitäten / Hochschulen sowie der jeweiligen Fachbereiche zu beachten. Sie bestimmen, welche Anforderungen für einen Studienplatz und seinen Erhalt nötig sind, welche Leistungen mit welchen Ergebnissen erzielt werden müssen.

Prüfungsrechtliche Fragen stellen sich überall dort, wo Schulen / Hochschulen die Bewertung der erbrachten Leistungen bewerten, zumal die Ergebnisse/Noten maßgebenden Einfluss auf Möglichkeiten des beruflichen Fortkommens haben.

  • Immissions- und Umweltschutzrecht

In diesem Rechtsbereich geht es um Angelegenheiten, die uns alle angehen, da sie Weichenstellung sind auch für künftige Generationen. Besonders relevant werden die Themen jedoch, wenn entsprechende emittierende Anlagen, die Einfluss auf die Umwelt im engeren oder weiteren Bereich haben werden oder können, errichtet, geändert oder in der Nutzung geändert werden sollen. Seit Beginn der Industrialisierung, die schon im 19. Jahrhundert Schadstoff-Belastungen und Immissionen in Form von Lärm, Staub, Licht und anderen Einwirkungen mit sich brachte, stellt sich diese Problematik. Begegnete man ursprünglich den entsprechenden schädlichen Einwirkungen noch mit polizeirechtlichen Vorschriften und auf der Ebene des Bürgerlichen Gesetzbuches so sind nunmehr umfangreiche rechtliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene geschaffen, die insgesamt das Ziel verfolgen schädliche Einwirkungen durch Immissionen auf den Menschen und seine Umwelt zu verringern. Hierbei ist es eine Hauptaufgabe, die Luftreinhaltung im Fokus zu behalten, Lärmbekämpfung vorzunehmen und die Natur (Wasser, Boden und Luft) vor schädlichen Veränderungen zu schützen.

Diese Problematiken stellen sich in einer Vielzahl von Anlagen. Dies kann beginnen bei dem Handwerksbetrieb in der Nachbarschaft, der Industrieanlage im nahegelegenen Gewerbe/Industriegebiet und setzt sich fort in den Berührungspunkten zwischen Umweltschutz durch regenerative Energien und Umweltschutz vor regenerativen Energien und ihren Auswirkungen. Aktuelle Themen sind dabei nicht nur aber gerade auch in Bayern, hier aufgrund einer besonderen Abstandsregelung, aktuelle und nachhaltige Auswirkungen von Windparks und einzelnen Windenergieanlagen. Hier ist nicht nur Lärm, optische Beeinträchtigung, Schattenwurf und Lichtreflexion sowie die Gefahr vor Eisfall zu erwähnen, sondern auch die Gesamtwirkung all dieser Einwirkungen auf die Nachbarschaft.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ ist durch § 14 Fachanwaltsordnung (FAO) standesrechtlich geschützt. Fachanwälte für Verwaltungsrecht müssen einen Lehrgang mit 120 Zeitstunden absolviert haben und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Stunden erfolgreich bestehen. Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn der Anwärter zuvor in den letzten drei Jahren 80 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren.

Am 1. September 2019 durften 19 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg den Titel "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" führen, darunter nur 1 Anwalt mit Sitz in Bamberg.

Tipp zur Anwaltssuche: Klären Sie, ob und vor allem wann der Anwalt den Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ erworben hat. Eine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist ein Garant für Kompetenz und Erfahrung.