Ihr erster Kontakt nach einem Verkehrsunfall oder nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie nach der Feststellung eines Mangels an Ihrem neu angeschafften Gebraucht- oder Neufahrzeug sollte nicht die Versicherung, die Polizei, die Werkstatt oder der Abschleppdienst sein, sondern ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Nur er allein kann Ihre Interessen kompetent und nachhaltig vertreten. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Schaden möglichst schnell ersetzt bekommen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung und Vertretung bei Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden
- Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren z. B. wegen Geschwindigkeitsverstößen, Rotlicht- oder Abstandsverstößen, Handy am Steuer, Verletzung der Vorfahrt, Fehlern beim Abbiegen oder Wenden
- Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Abgasskandals bzw. Dieselskandals
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Geltendmachung von Nutzungsausfall- und Verdienstausfallschäden
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Unterstützung bei der Unfallregulierung mit der Versicherung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall
- Geltendmachung Ihrer Rechte bei dem Kauf oder Verkauf von Gebraucht- oder Neufahrzeugen, wenn Ihr Kfz einen Mangel hat (Gewährleistungsrecht)
Neben selbstverständlichen Punkten, die bei einem Unfall umzusetzen sind (Unfallstelle absichern, sich um Verletzte kümmern etc.) gibt es einige Dinge, die Sie aus rechtlicher Sicht beachten sollten:
1. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Halten Sie sich mit Aussagen gegenüber Unfallgegnern und der Polizei zum Verkehrsunfall zurück – auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben. Bedenken Sie: alles was Sie sagen, kann auch zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Ausführliche Aussagen sollten Sie daher erst mit Ihrem Anwalt absprechen.
2. Sichern Sie Zeugen und machen Fotos
Versuchen Sie Personalien von so vielen potenziellen Zeugen aufzunehmen, wie möglich. Schreiben Sie sich ggf. Kennzeichen von hinterherfahrenden Autos auf. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden.
3. Vorsicht bei vorschnellen Angeboten
Sie haben das Recht auf Gutachter, Werkstatt und Anwalt nach eigener Wahl und müssen nicht auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung oder des Abschleppunternehmens eingehen.
4. Wenn Sie verletzt sind, gehen Sie zum Arzt
Jeder Schaden, der geltend gemacht werden soll, muss belegt werden; dies gilt auch für Verletzungen.
5. Heben Sie Quittungen und Belege auf
Wenn Ihnen infolge des Unfalls Kosten entstehen, sollten Sie die Quittungen unbedingt aufheben. Bewahren Sie alle Beweise auf, mit denen Sie Ihren Schaden belegen können.
6. Information der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung
Informieren Sie innerhalb einer Woche nach dem Unfall Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
An der nachfolgenden Checkliste können Sie sich als Unfallbeteiligter orientieren, um den Besuch beim Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall vorzubereiten und damit auch die Schadensregulierung schnell in die Wege leiten:
1. Angaben zum Unfall selbst
- Unfallort
- Unfallzeitpunkt
- Schilderung des Unfallhergangs
- Skizze von der Örtlichkeit
- Fotos vom Unfallort
- Aufnehmende Polizeidienststelle und Aktenzeichen bzw. Sachbearbeiter - falls Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgte
- Unfallzeugen (Namen, Anschrift)
2. Angaben zu den Unfallbeteiligten
- Angaben zum eigenen Fahrzeug:
- Kfz-Kennzeichen
- Privat- oder Geschäftsfahrzeug
- Kfz-Haftpflichtversicherung und ggf. Kaskoversicherung
- Angaben zum Halter und Fahrer sowie zum Eigentümer, wenn abweichend vom Halter
- Bei Leasingfahrzeugen bringen Sie bitte den Leasingsvertrag mit
- Angaben zum Unfallgegner:
- Name und Anschrift
- Kfz-Kennzeichen
- Kfz-Haftpflichtversicherung
3. Unfallschäden
- Sachschäden:
- Sachverständigengutachten
- Mietwagenkosten
- Standgeld und Abschleppkosten
- Ummeldekosten
- Attestkosten
- Rechnungen über sonstige bei dem Unfall beschädigte bzw. zerstörte Gegenstände
- Personenschäden:
- Ärztliche Atteste, Arztbriefe, Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen u.ä.
4. Was soll mit Ihrem beschädigten Kfz geschehen?
- Reparatur in Eigenregie oder durch Fachwerkstatt
- Keine Reparatur bzw. nur teilweise Reparatur
- Verkauf nach Reparatur oder im beschädigten Zustand
- Abmeldebescheinigung mit Rechnung
- Kaufvertrag über Neufahrzeug, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Rechnung über Zulassungskosten
5. Wichtige Hinweise
- Informieren Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb einer Woche nach dem Unfall - vorsorglich auch wenn Sie am Unfall nicht schuld sind.
- Werden Schadensersatzansprüche von der Gegenseite erhoben, müssen Sie die Beauftragung eines Anwalts zur Abwehr dieser Ansprüche mit Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung abstimmen.
- Bringen Sie auch die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung zum Beratungsgespräch mit.
- Falls der Unfall nicht offensichtlich ausschließlich durch den Unfallgegner verursacht wurde, ist die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens gegen Sie zu erwarten. In diesem Fall sollten alle Schritte, insbesondere die Abgabe von Erklärungen zum Unfallhergang sorgfältig bedacht werden.
- Sollten Sie einen Mietwagen benötigen, sollten Sie dies mit der gegnerischen Kfz-Haftpflicht vorab abstimmen, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
6. Anwaltskosten
- Rechtsanwaltskosten, die Ihnen infolge eines Verkehrsunfalls entstehen, sind grundsätzlich erstattungsfähig.
- Die Rechtsanwaltskosten muss grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters erstatten. Ist also der Unfallgegner alleine schuld, trägt er grundsätzlich auch Ihre hierdurch verursachten Anwaltskosten. Die Kosten für die Abwicklung mit der eigenen Vollkasko werden dagegen zumeist nicht erstattet.
- Ist der Unfallgegner nicht alleine schuld, sondern haben Sie eine Mitschuld, wird der Erstattungsanspruch entsprechend dem Schuldverhältnis geteilt, z.B. Haftungsquote 80/20 - der Gegner trägt 80% der Kosten, Sie 20%.
- Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt diese oftmals auch die Rechtsanwaltsgebühren, die der Unfallgegner Ihnen nicht erstatten muss.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.