Anwalt für Miet- und WEG-Recht in Bamberg

Mietrecht

Unter Miete versteht das Gesetz die vertragliche Nutzungsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt. Der wesentliche Anwendungsbereich, wenn auch nicht der einzige, ist dabei die Vermietung von Räumen, sei es als Wohnräume oder als Gewerbe.

Das BGB bietet den gesetzlichen Grundrahmen anhand dessen die vertraglichen Ausgestaltungen sich orientieren. Gerade im Bereich des Mietrechts, das einen Großteil der Bevölkerung als Mieter oder Vermieter, beruflich und / oder privat betrifft, ergeben sich vielfältige Rechtsfragen.

Dies beginnt bei und vor dem Abschluss des Vertrages (was ist zulässig; worauf muss ich mich einlassen; wie kann dies geregelt werden?), setzt sich während der Mietzeit fort (was sind die Pflichten der Vertragsparteien; welche Kosten dürfen wie verlangt werden) und hat auch zum Ende der Mietzeit (wie sind die Räume zu verlassen; hat die Kündigung das Mietverhältnis beendet; besteht Räumungspflicht?) maßgebende Bedeutung. Hierbei stellen sich häufig die Rechtsprobleme auch unter dem Aspekt, wie die Rechtsprechung mit bestimmten Formulierungen in Mietverträgen (allgemeinen Geschäftsbedingungen) umgeht, sprich ob diese als zulässig erachtet werden.

WEG-Recht

Viele Menschen träumen von der eigenen Immobilie. Wer sich aber kein Einfamilienhaus wünscht oder es sich schlichtweg nicht leisten mag, für den ist das Wohnungseigentum eine Alternative. Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kein Eigentum an realen Gebäudeteilen kennt und eigentumsrechtlich das auf dem Grundstück errichtete Gebäude als Bestandteil des Grundstücks anzusehen ist, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Möglichkeit, Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden zu begründen.

Es regelt neben der Begründung des Wohnungseigentums:

  • Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • Die Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Das Wohnungserbbaurecht und das Dauerwohnrecht
  • Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum.

Wir beraten sowohl die WEG-Verwaltung und den Hausverwalter als auch Wohnungseigentümer oder Eigentümergemeinschaften oder die teilenden Eigentümer. Im Baurecht gewinnt das Wohnungseigentumsrecht vor allem Bedeutung, wenn Mängel am Gemeinschaftseigentum bestehen und geltend gemacht werden sollen. Unsere Kanzlei verfügt mit ihren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine herausragende Expertise.