Negative Bewertungen im Internet löschen lassen

1. Sind alle Bewertungen im Internet (z.B. bei Google, Kumunu, etc.) löschbar?

Ja! Jede Bewertung ist grundsätzlich löschbar.

Ob eine Bewertung rechtmäßig ist, entscheidet weder Google, noch der Anwalt oder der Bewertende. Vielmehr wird dies in einem bestimmten Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil). Hiernach gilt:

Der Portalbetreiber muss also auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach diesem Prüfverfahren kann man einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht.

2. Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?

Bewertende tragen ein hohes Risiko, sich der Üblen Nachrede oder Beleidigung strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Bewertende.

3. Sind anonyme Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?

Ja! Auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt sind grundsätzlich löschbar (LG Hamburg, Az. 324 O 63/17).

4. Warum sind positive Bewertungen so wichtig?

Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den Suchmaschinen. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien.

5. Kosten

Die Kosten richten sich nach der Zahl der negativen Bewertungen. Kosten können Sie gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgaben Ihres Unternehmen geltend machen. Die Kosten der gesetzlichen Gebühren für die Löschung von Bewertungen werden grundsätzlich auch von jeder Firmenrechtschutzversicherung getragen. Wir fragen diesbezüglich gerne bei Ihrer Rechtsschutz an, ob die Kosten übernommen werden.

Wir beraten Sie gerne, ob Ihre Bewertungen löschbar sind und welche Chancen Sie haben.