Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht in Bamberg

Das Wirtschaftsrecht gehört zu einem wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei.

Wichtig für Sie sollte die Beratung durch einen Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht sein. Das Gesellschaftsrecht ist ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Eine seriöse Beratung auf diesem Gebiet erfordert sowohl eine hohe Spezialisierung des Rechtsanwalts in den gesellschaftsrechtlichen Fragen als auch fundierte Kenntnisse der angrenzenden Gebiete wie z.B. dem Steuerrecht oder je nach Sachverhalt z.B. dem Erbrecht, Insolvenzrecht oder Arbeitsrecht. Einen anerkannten Nachweis dieser Fähigkeiten führt der Rechtsanwalt regelmäßig durch den Erwerb der entsprechenden Fachanwaltschaft. Die Bezeichnung "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" darf nur führen, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann, was regelmäßig durch das erfolgreiche Absolvieren einer theoretischen Zusatzausbildung und der Dokumentation einer bestimmten Anzahl selbständig betreuter Mandate geschieht. Nur Fachanwälte dürfen sich nach aktueller Rechtsprechung auch "Spezialist" nennen. Entscheidend für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist jedoch nicht bereits die Bezeichnung "Fachanwalt", sondern selbstverständlich die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit. Ein guter Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss daher immer auch ein guter Stratege sein und darf die eigentlichen Ziele des Mandanten nie aus den Augen verlieren.

Herr Rechtsanwalt Dr. Peetz ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zusätzlich Diplom-Kaufmann.

Unsere Beratung umfasst:

Gesellschaftsrecht

  • Aktienrecht
  • GmbH-Recht
  • Recht der GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG
  • Vereinsrecht
  • Recht der Stiftung
  • Familiengesellschaft
  • Gesellschafterstreit
  • Recht der Geschäftsführer
  • Organhaftung
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
  • Verträge mit Geschäftsführern, Vorständen und Beiräten
  • Erstellung von Geschäftsordnungen

Umstrukturierungen und Transaktionen

  • Unternehmensnachfolge im Erbfall, Nachfolgeklauseln, Unternehmervollmachten, Unternehmertestamente, vorweggenommene Erbfolge, Testamentsvollstreckungen
  • Liquidation, Auflösung

 

 

 

Handelsrecht, Vertriebsrecht und Vertragsrecht

  • Recht der Kaufleute
  • Lieferantenregress
  • Handelsregister und Unternehmensregister
  • Recht der Handelsfirma
  • Prokura und Handlungsvollmacht
  • Recht der Handelsvertreter und Handelsmakler
  • Ausgleichsanspruch, Handelsvertreterprovision
  • Handelsgeschäfte, insb. Handelskauf und Kommissionsgeschäft
  • Non-disclosure agreement (NDA) - Geheimhaltungsvereinbarung
  • Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Betreuung während des Prozesses der Leistungserbringung und Rechtsberatung bei Leistungsstörung
  • Produkthaftungs- und Schadensrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten und kartellrechtlichen Ansprüchen
  • Vertretung vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Forderungen

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ ist durch § 14 Fachanwaltsordnung (FAO) standesrechtlich geschützt. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht müssen einen Lehrgang mit 120 Zeitstunden absolviert haben und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Stunden erfolgreich bestehen. Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn der Anwärter zuvor in den letzten drei Jahren 80 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.

Am 1. September 2019 durften 33 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg den Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" führen, darunter nur 1 Anwalt mit Sitz in Bamberg.

Tipp zur Anwaltssuche: Klären Sie, ob und vor allem wann der Anwalt den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ erworben hat. Eine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Garant für Kompetenz und Erfahrung.