Anwalt für Inkasso in Bamberg

Das Forderungsmanagement umfasst die schnelle, kostengünstige, mandanten- und kundenfreundliche Beitreibung Ihrer Außenstände.

Als Rechtsanwälte unterliegen wir hohen berufsspezifischen Standards. Speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Lösungen ermöglichen es uns, Forderungen effizient außergerichtlich beizutreiben, aber gegebenenfalls auch Gerichts- und Insolvenzverfahren sowie Zwangsvollstreckungen erfolgreich durchzuführen. Dabei werden unsere Ergebnisse nachvollziehbar für Sie dokumentiert.

Wir gehen in unserer Beratung auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein, halten uns selbstverständlich an Ihre Unternehmensrichtlinien, setzen uns dafür ein, die Kundenbeziehung nicht zu schädigen und legen besonderen Wert darauf, Fälle außergerichtlich zu lösen.

Durch die Einschaltung unserer Kanzlei können Sie sich wieder stärker auf Ihr Kerngeschäft fokussieren, profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und erzielen mitunter nicht unerhebliche Kosteneinsparungspotentiale.

 

Gründe für ein professionelles Forderungsmanagement

Für ein professionelles Forderungsmanagement spricht eine Vielzahl von Gründen:

Ihre Vorteile

1.   Gegenüber Inkassobüro

Die Einschaltung unserer Rechtsanwaltskanzlei wird zu Recht in den meisten Fällen als seriöser empfunden als die Beauftragung eines Inkassobüros. Unser anwaltlicher Briefkopf untermauert Ihren Anspruch nachdrücklicher als Schreiben eines Inkassounternehmens.

Auch mit der strittigen Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren brauchen Sie sich nicht zu beschäftigen. Gesetzliche Gebühren von Rechtsanwälten werden von den Gerichten anerkannt. Die Kosten für die anwaltliche Forderungsbeitreibung trägt dann in vollem Umfang der Schuldner. Anwaltskosten entstehen nur bei Totalausfall, aber selbst dann nur in geringer Höhe durch Vereinbarung von Kostenpauschalen.

2.   Kostenvorteil

Ohne Zweifel ist der Forderungseinzug durch die betriebseigene Mahn- und Vollstreckungsabteilung am kundenfreundlichsten, weil der Schuldner nicht mit Rechtsverfolgungskosten belastet wird.
Eigene Mahn- und Vollstreckungsabteilungen benötigen aber Personal und Software. Das kostet Geld. Die hierdurch entstehenden Kosten können nicht den säumigen Kunden in Rechnung gestellt werden, sondern stellen allgemeine Betriebskosten dar, die von den Unternehmen in die Preise ihrer Waren und Dienstleistungen einkalkuliert werden müssen, und schlussendlich alle Kunden bezahlen müssen.

Auch bringt diese Art des betriebseigenen Forderungseinzuges die Unternehmen in direkte Konfrontation mit ihren säumigen Kunden, was oft unerwünscht ist.