Testament

Wenn Sie Vermögen haben und Menschen, die Ihnen nahestehen, sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Nur ein gutes Testament oder ein Erbvertrag von einem Spezialisten kann eine gerechte Nachfolge herbeiführen, einen Erbstreit vermeiden und die Belastung der Erben mit Erbschaftsteuer minimieren. Zudem kann Ihr letzter Wille Ihr Vermögen vor dem Zugriff möglicher Gläubiger, Ex-Partner oder Sozialbehörden schützen.

Wir beraten und entwerfen mit Ihnen unter anderem Ihr Einzeltestament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament und Überschuldetentestament. 

Unsere Beratung beginnt grundsätzlich mit einem ersten Beratungsgespräch, in dem der Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen Ihre erbrechtliche Situation ermittelt und klärt, ob und inwieweit bei Ihnen überhaupt Beratungsbedarf besteht. Bereits zu diesem Zeitpunkt können wir Ihnen eine erste Einschätzung hinsichtlich unseres Honorars geben. Im Rahmen dieses Gesprächs sollten Sie schon eine Vermögensübersicht über Ihr Vermögen erstellt haben, welche alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthält. Auch sollten Sie sich schon überlegt haben, welches Ihre Ziele bzgl. Ihres Nachlasses sind und diese gewichten.

In einem zweiten Schritt entwickeln wir ein individuelles auf Ihre Situation und Wünsche zugeschnittenes Nachfolgekonzept und entwerfen ein entsprechendes Testament (oder einen Erbvertrag).

Zögern Sie nicht länger, Ihren Nachlass zu regeln. Die folgenden neun Schritte sollen Ihnen als Anleitung für die Regelung Ihres Nachlasses dienen:

  • Schritt 1: Schreiben Sie als erstes auf, was Ihre Ziele für Ihren Nachlass sind und gewichten Sie diese! Schreiben Sie auf, was mit Ihrem Vermögen über Ihren Tod hinaus passieren soll. Ihre Wünsche und Ziele bestimmen den Inhalt Ihrer letztwilligen Verfügung. Gewichten Sie dabei Ihre Ziele. Häufige Ziele sind die Absicherung des Ehepartners und der eigenen Kinder, die Streitvermeidung, die gerechte Aufteilung des Vermögens unter den nächsten Abkömmlingen, die Erbschaftssteuerminimierung, die gemeinnützige Verwendung eines Teils des Vermögens sowie der Erhalt des eigenen Vermögens über einen längeren Zeitraum.
  • Schritt 2. Erstellen Sie eine Vermögensübersicht! Stellen Sie eine Vermögensübersicht zusammen und erfassen darin möglichst sämtliche Vermögensbestandteile sowie deren ungefähre Werte. Trennen Sie Ihr Vermögen vom Vermögen des Ehegatten. Zu berücksichtigen sind auch etwaige Schulden sowie Rechtsverhältnisse. Bringen Sie Ihre Vermögensübersicht spätestens alle fünf Jahre sowie bei größeren Veränderungen wieder auf den aktuellen Stand.
  • Schritt 3: Verteilen Sie Ihre wesentlichen Vermögensgegenstände! Schreiben Sie auf, wem Sie alles etwas zukommen lassen möchten. Dabei kann auch einer Person die Substanz, einer anderen die Nutzung eines Gegenstands zugewiesen werden, zum Beispiel können Sie das Haus Ihrem Kind zukommen lassen und Ihrer Lebenspartnerin ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch einräumen. Machen Sie sich auch Gedanken über mögliche Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer, wenn Ihre Erben oder Vermächtnisnehmer vor Ihnen versterben.
  • Schritt 4: Klären Sie die gesetzliche Erbfolge! Zeichnen Sie einen Familienstammbaum und prüfen, wie das Gesetz ohne ein Testament die Erbquoten vorsehen würde. Allerdings sagt das Gesetz nichts darüber, wer welchen Nachlassgegenstand nach Ihrem Tod tatsächlich bekommt. Erben mehrere Personen, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft, deren Mitglieder sich bei der Verteilung des Vermögens einigen müssen. Dabei kommt es sehr häufig zu Streitigkeiten. Gelingt keine Einigung, kommt es häufig zu einer Teilungsversteigerung, Pfandverkauf und Versilberung Ihres Vermögens.
  • Schritt 5: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen sich beraten! Nach der Ordnung Ihrer Gedanken benötigen Sie nun einen im Erbrecht tätigen Anwalt, der Ihre Gedanken in einen juristischen Text übersetzt. Von Laien formulierte Testamente sind nahezu ausnahmslos fehlerhaft und auslegungsbedürftig, was zu Streitigkeiten und im Nachgang zu nicht unerheblichen Kosten für Anwälte und Gerichte führen kann. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Nehmen Sie zum Beratungstermin sämtliche Unterlagen mit, dazu gehören auch frühere Testamente und Eheverträge. Ein gut gemeintes, aber schlecht verfasstes Testament führt oftmals zu mehr Ärger und wenig Nutzen.
  • Schritt 6: Erstellen Sie Ihr Testament! Ihr Anwalt erarbeitet auf der Grundlage Ihrer Wünsche und Vorstellungen Ihren Entwurf. Diesen müssen Sie eigenhändig abschreiben und am Ende mit Datums- und Ortsangabe unterschreiben.
  • Schritt 7: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod gefunden und beim Nachlassgericht abgeliefert wird! Damit Ihr Testament gefunden wird, empfiehlt es sich, das Testament beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung zu geben. So ist es vor Fälschungen und einem eventuellen Verlust bzw. dem Nichtauffinden sicher. Nach Ihrem Tod wird das zuständige Amtsgericht dann automatisch informiert, welches wiederum Ihre Erben informiert. Die Verwahrung kostet pauschal 75 Euro. Hinzukommen noch geringe Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
  • Schritt 8: Denken Sie an begleitende Maßnahmen, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsverfügung, etc. und stellen Sie einen Notfallordner mit den wichtigsten Dokumenten für den Notfall zusammen! 
  • Schritt 9: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihr letzter Wille noch Ihren Vorstellungen entspricht! Viele Testamente überholen sich mit der Zeit, weil sich zum Beispiel das Verhältnis zu bestimmten Personen oder die eigenen Vermögensverhältnisse wesentlich verändern. Deshalb sollten Sie Ihr Testament beim Eintritt wesentlicher Veränderungen überprüfen und ggf. anpassen. Auch spätestens alle fünf Jahre sollten Sie eine Überprüfung Ihres Testaments vornehmen. Testamente lassen sich in der Regel einfach ergänzen, manchmal muss allerdings auch ein neues Testament verfasst werden.