Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg

Möchten Sie Vorsorgemaßnahmen treffen und benötigen eine Beratung bei der Abfassung Ihres Testaments? Befinden Sie sich in einem Erbschaftsstreit und suchen anwaltliche Hilfe?

Wir beraten und vertreten Sie bei allen erbrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten. Ihr Ansprechpartner für Erbrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Peetz.

Schwerpunkte im Erbrecht

Insbesondere bei Problemen rund um das Erbe sollten Sie professionelle, rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen; die Fristen sind meistens kurz, der Nachlass zunächst unübersichtlich. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine schnelle außer­gericht­liche Einigung herbei­zu­führen, um etwa Angehörige oder Kinder nicht zusätzlich zu belasten. Bei vielen Mandanten, die zunächst ohne Anwalt tätig werden, um Kosten zu sparen, sind die Kosten am Ende deutlich höher, da das Kind dann meist schon in den Brunnen gefallen ist.

Zu den Schwerpunkten im Erbrecht zählen insbesondere:

  • Vertretung bei außer­gericht­lichen und gericht­lichen Aus­einander­setzungen im Erbrecht, Erbstreit
  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Unternehmer und Immobilienbesitzer
  • Testaments­anfechtung und -auslegung
  • Testamentsvoll­streckung
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflicht­teilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen
  • Vorsorge­voll­machten und Patienten­verfü­gungen
  • Unter­nehmens­nachfolge / Unter­nehmer­testament
  • Erbscheinsverfahren
  • Vertretung von Erben in Erbengemeinschaften, Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassabwicklungen und -verwaltungen
  • Erbrecht mit Auslands­bezug / spezielle Regelungen für Behinderte / nicht­eheliche Lebens­gemein­schaften

Wir halten auch regelmäßig Vorträge zu obigen Themen. Näheres finden Sie unter Aktuelles.

Testament zur individuellen Nachlassregelung

Nur eine Minderheit von Deutschen besitzt ein Testament. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Unter 60-Jährige haben regelmäßig andere Dinge zu tun, als sich mit der eigenen Sterblichkeit und deren Folgen zu beschäftigen. Ist das letzte Lebensdrittel aber erst angebrochen, dann ist es vielen Menschen eher unangenehm, sich mit dem Tabuthema Tod zu beschäftigen. Oder man beruhigt sich selber mit der Erkenntnis, dass ja zumindest das Gesetz für die Regelung der eigenen Erbfolge sorgen wird.

Tatsächlich bleibt in Deutschland kein Nachlass ungeklärt. Existiert kein Testament, gelten für den Nachlass die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzliche Erbfolge ist aber in fast allen Erbfällen zumeist nur die zweitbeste Lösung. Jeder, der kein Testament verfasst und alleine auf die gesetzliche Erbfolge setzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die gesetzliche Erbfolge oft mit Nachteilen verbunden ist und manchmal sogar zu absolut unerwünschten Ergebnissen führt. Verstirbt zum Beispiel ein kinderlos gebliebener Ehepartner, dann wird der überlebende Partner zwar Erbe. Jedoch nicht alleiniger Erbe. Sind nämlich die Eltern des verstorbenen Ehepartners noch am Leben oder existieren Geschwister bzw. Nichten oder Neffen, dann findet sich der überlebende Ehepartner mit diesen Familienangehörigen des Verstorbenen kraft gesetzlicher Erbfolge in einer Erbengemeinschaft wieder. Sämtliche wichtigen Entscheidungen rund um den Nachlass kann der überlebende Ehepartner grundsätzlich nur noch im Einvernehmen mit der Verwandtschaft seines verstorbenen Partners treffen. War das Verhältnis zwischen überlebendem Ehepartner und der Verwandtschaft des Verstorbenen bereits zu Lebzeiten des Erblassers eher getrübt, dann kann man für die Zeit nach dem Erbfall mit Sicherheit von einer Eskalation ausgehen. Sobald es nämlich mehrere (gesetzliche) Erben gibt und diese Erben durchaus sehr unterschiedliche Interessen haben, wird die anstehende Nachlassauseinandersetzung oft turbulenter, als sich dies die Beteiligten wünschen können. Noch fataler sind oft die Fälle, in denen sich auch nur einer der mehreren gesetzlichen Erben dazu entschließt, gänzlich inaktiv zu bleiben. Welche Vorschläge diesem einen Erben von seinen Miterben auch immer unterbreitet werden, er verweigert schlicht jegliche Kooperation. All diese Probleme und unerwünschten Begleiterscheinungen eines Erbfalls lassen sich wesentlich besser beherrschen, wenn der Erblasser in seinem Testament klare Regelungen getroffen hat.

Nur mit Hilfe eines Testaments können Sie die Frage, wer Erbe wird und wie Ihr Nachlass verteilt werden soll, fundiert regeln. Durch die testamentarische Anordnung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen oder auch einer Testamentsvollstreckung können Sie selbst viel dazu beitragen, dass die Nachlassauseinandersetzung nach dem Eintritt des Erbfalls friedlich und in geregelten Bahnen abläuft. Überlassen Sie hingegen alles der gesetzlichen Erbfolge, ist Chaos und Streit oft vorprogrammiert. Und nur weil man ein Testament errichtet, stirbt man nicht gleich sofort.

Möchten Sie, dass Ihre Erben Ihren Nachlass in geregelten Bahnen auseinandersetzen können oder befinden Sie sich in einer „komplizierten“ Erbengemeinschaft, steht Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Peetz, gerne zur Verfügung.

Fachanwalt für Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ ist durch § 14 Fachanwaltsordnung (FAO) standesrechtlich geschützt und wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer erst im Jahr 2005 eingeführt. Fachanwälte für Erbrecht müssen einen Lehrgang mit 120 Zeitstunden absolviert haben und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Stunden erfolgreich bestehen. Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn der Anwärter drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Fälle aus dem Gebiet Erbrecht bearbeitet hat, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren.

Am 1. September 2019 durften 51 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führen, darunter nur 9 Anwälte mit Sitz in Bamberg.

Tipp zur Anwaltssuche: Klären Sie, ob und vor allem wann der Anwalt den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ erworben hat. Eine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht ist ein Garant für Kompetenz und Erfahrung.