Vermächtnis – Arten, Durchsetzung & Erbschaftsteuer | ErbrechtZum Inhalt springen

Vermächtnis – Arten, Durchsetzung und steuerliche Behandlung

Mit einem Vermächtnis können Sie im Testament jemandem etwas Konkretes zuwenden – Geld, eine Sache oder ein Recht – ohne diese Person zum vollen Erben zu machen. Hier lesen Sie, welche Formen es gibt, wie sie umgesetzt werden und was die Erbschaftsteuer damit zu tun hat.

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Vermächtnis und Erbe – kurz erklärt

Vermächtnisnehmer („Bedachter“)
Die Person, die das Vermächtnis erhalten soll – z. B. einen festen Geldbetrag oder ein bestimmtes Schmuckstück.
Erben und Vermächtnis
Die Erben müssen das Vermächtnis in der Regel aus dem Nachlass erfüllen (z. B. auszahlen oder die Sache herausgeben). Für den Erblasser ist das oft eine präzise Art, Einzelpersonen oder Zwecke zu bedenken.

Arten von Vermächtnissen

Grundsätzlich kann viele Rechte und Gegenstände vermacht werden. In der Praxis sind folgende Typen besonders häufig.

Geldvermächtnis

Der Bedachte erhält einen bestimmten Geldbetrag. Das ist die einfachste Form; Bewertungsfragen entfallen meist.

Sachvermächtnis

Der Bedachte erhält einen bestimmten Gegenstand – etwa Schmuck, Auto oder Kunst. Der Erbe muss die Sache übereignen.

Wenn die Sache fehlt: Ist der Gegenstand zur Zeit der Eröffnung des Nachlasses nicht mehr vorhanden, entfällt das Vermächtnis in der Regel – es sei denn, der Erblasser hat etwas anderes angeordnet (z. B. Ersatz oder Ausgleich).

Grundstücksvermächtnis

Der Bedachte soll eine Immobilie erhalten. Die Übereignung erfolgt durch Auflassung bei einem Notar. Dafür ist die Mitwirkung des Erben nötig.

Nießbrauchsvermächtnis

Der Bedachte erhält kein Eigentum, aber das Recht, die Sache zu nutzen und die Früchte zu beziehen – z. B. Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie.

Diese Gestaltung ist beliebt, wenn der überlebende Ehegatte abgesichert werden soll und die Kinder Erben werden sollen.

Wahlvermächtnis

Der Bedachte darf sich zwischen mehreren vorgegebenen Gegenständen oder Vorteilen entscheiden.

Steuerliche Behandlung (Erbschaftsteuer)

Für den Vermächtnisnehmer gilt erbschaftsteuerlich in der Regel dasselbe wie für einen Erben: Es zählt das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – und der dazu passende persönliche Freibetrag.

  • Kinder: Freibetrag derzeit 400.000 € (je nach Konstellation; Stand der Darstellung beachten)
  • Enkel: typischerweise 200.000 €
  • Ehegatten: typischerweise 500.000 €

Übersteigt der Wert des Vermächtnisses den Freibetrag, wird Erbschaftsteuer fällig – nach der jeweiligen Steuerklasse und Staffelung.

Für die Erben Das Vermächtnis gilt als Nachlassverbindlichkeit. Sie mindert den steuerlichen Nachlasswert und kann so die Erbschaftsteuer der Erben senken. In der Gestaltung werden Vermächtnisse gelegentlich genutzt, um die Gesamtbelastung günstiger zu strukturieren – etwa zugunsten von Personen mit günstigeren Steuersätzen.

Ausschlagung des Vermächtnisses und Pflichtteil (§ 2307 BGB)

Ein Vermächtnis kann ausgeschlagen werden. Das ist unter Umständen sinnvoll, wenn der Bedachte stattdessen den Pflichtteil geltend machen möchte.

Nach § 2307 BGB kann unter bestimmten Voraussetzungen, wer ein Vermächtnis erhält, das an die Stelle des Pflichtteils treten soll, dieses Vermächtnis ablehnen und Pflichtteil verlangen – wenn das Vermächtnis den Pflichtteil nicht vollständig abdeckt.

Form: Die Ausschlagung bedarf keiner besonderen Form – sie kann formlos gegenüber den Erben erklärt werden.

Zeit: Eine gesetzliche Ausschlagungsfrist besteht hierfür nicht in demselben Sinn wie bei der Erbschaft – wegen Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (häufig drei Jahre ab Kenntnis) sollte man nicht unbegrenzt warten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Der Erbe tritt in die Gesamtrechtsnachfolge ein und hängt mit dem gesamten Nachlass zusammen. Der Vermächtnisnehmer bekommt in der Regel nur den bestimmten Vorteil, den der Erblasser zugewendet hat.
Wer erfüllt ein Vermächtnis?
In der Regel die Erben aus dem Nachlass. Bei Grundstücken ist die notarielle Auflassung nötig; der Erbe muss mitwirken.
Kann ich ein Vermächtnis ausschlagen?
Ja. Ob sich ein Ausschlag statt Pflichtteil lohnt und ob § 2307 BGB greift, hängt vom Einzelnen ab – rechtzeitig prüfen lassen.

Beratung anfragen – Fachanwalt für Erbrecht

Ob Vermächtnis, Erbeinsetzung, Nießbrauch oder Steueroptimierung: Dr. Matthias Peetz unterstützt bei der Formulierung im Testament und bei Konflikten zwischen Erben und Vermächtnisnehmern.

Qualifikation & Vertrauen

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Dr. Matthias Peetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg
Dr. Matthias Peetz Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Qualifikationen

  • Fachanwalt für Erbrecht – verliehen nur bei nachgewiesener Praxiserfahrung, Fortbildung und Prüfung nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung.
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – für wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich geprägte Nachlass- und Nachfolgefälle.
  • Zusätzlich: Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und zertifizierter Nachlasspfleger.
  • Zusätzlich: Diplom-Kaufmann.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Bamberg – kammerrechtliche Zulassung und berufsrechtliche Aufsicht
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV – fachlicher Austausch im Spezialgebiet Erbrecht
  • Deutsches Forum für Erbrecht e. V. (Erbrechtsforum)
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

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