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Testament & Nachlassplanung – Fachanwalt für Erbrecht

Ein gültiges Testament entscheidet, wer Ihren Nachlass erhält. Ohne Testament bestimmt allein das Gesetz – oft gegen Ihren Willen. Hier erfahren Sie in einfacher Sprache, worauf es ankommt.

Beratung deutschlandweit möglich – Kanzlei Müller Schell Peetz

Das Wichtigste in Kürze

Viele selbst geschriebene Testamente sind unwirksam – etwa wenn am PC getippt und nur unterschrieben wurde. Dann gilt so etwas rechtlich oft gar nicht.

Ein unwirksames Testament ist besonders riskant: Es wirkt wie ein letzter Wille, hat aber keine Wirkung. Im Zweifel gilt die gesetzliche Erbfolge – und die kann das Gegenteil von dem sein, was Sie wollten.

Gesetzliche Erbfolge – was passiert ohne Testament?

Gesetzliche Erbfolge heißt: Das Gesetz legt fest, wer erbt, wenn Sie kein gültiges Testament hinterlassen.

Beispiel: Ehepaar ohne Kinder Verstirbt ein Ehepartner ohne Testament, erbt der andere nicht automatisch alles allein. Leben noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, entsteht oft eine Erbengemeinschaft – alle müssen viele Entscheidungen gemeinsam treffen.
Beispiel: Paar ohne Trauschein Unverheiratete Partner erben nach dem Gesetz nichts – egal, wie lange die Beziehung dauerte. Der Nachlass geht an die Verwandten. Abhilfe: Testament oder Erbvertrag.

Testament-Formen im Überblick (Erbrecht Deutschland)

Es gibt verschiedene Testamentsformen. Die Form muss stimmen, sonst ist das Schriftstück unwirksam.

Eigenhändiges Testament (holographisches Testament)

Sie schreiben den Text vollständig von Hand und unterschreiben am Ende mit Vor- und Nachnamen.

Was bedeutet das für Sie?
Ein am Computer ausgedrucktes Schreiben, das Sie nur unterschreiben, genügt nicht. Auch darf niemand anderes für Sie handschriftlich schreiben.

Ort und Datum sind nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen – besonders wenn mehrere Schriftstücke existieren könnten.

Notarielles Testament

Sie erklären Ihren letzten Willen vor einem Notar oder legen ein Schriftstück notariell beurkunden. Das Testament ist formell besonders sicher und wird im Regelfall im Zentralen Testamentsregister erfasst.

Praktisch: Ein notarielles Testament kann in manchen Fällen den Erbschein ersetzen – das erleichtert z. B. Bank- und Grundbuchangelegenheiten.

Gemeinschaftliches Testament & Berliner Testament

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beim Berliner Testament setzen sich die Partner oft gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder erst nach dem zweiten Tod.

Achtung: Nach dem ersten Sterbefall ist das gemeinschaftliche Testament in der Regel weitgehend bindend. Der überlebende Partner kann viele Verfügungen nicht mehr einseitig ändern. Zusätzlich spielen Pflichtteil und Erbschaftsteuer-Freibeträge eine große Rolle – hier lohnt sich fachliche Gestaltung.

Erbvertrag (Unterschied zum Testament)

Ein Erbvertrag ist anders als ein Testament: Er ist bindend und kann nicht einseitig widerrufen werden. Er muss notariell beurkundet werden.

Typisch sinnvoll bei Unternehmensnachfolge, bei Paaren mit besonderen Absprachen oder wenn mehrere Personen sich gegenseitig verpflichten sollen.

Typische Fehler bei selbst errichteten Testamenten

  • Kein Datum, kein Ort – erschwert die Auslegung, wenn mehrere Versionen existieren.
  • Unklare Formulierungen – z. B. „Mein Sohn soll das Haus bekommen“: Ist das eine volle Erbeinsetzung oder nur ein Vermächtnis (ein bestimmter Gegenstand)? Unklarheit führt zu Streit.
  • Keine Ersatzerbeneinsetzung – was passiert, wenn der eingesetzte Erbe vor Ihnen stirbt?
  • Berliner Testament ohne Pflichtteils-Strategie – Kinder können unter Umständen Pflichtteil geltend machen, ohne die spätere Erbenstellung zu verlieren.
  • Keine Teilungsregel bei mehreren Erben – wer erhält welches Stück?
  • Testament nicht auffindbar – z. B. nur zu Hause, ohne Hinterlegung oder Registrierung.
Erbeinsetzung (kurz erklärt)
Sie bestimmen, wer Erbe wird und den gesamten Nachlass (oder einen Anteil) erhält.
Vermächtnis (kurz erklärt)
Sie bestimmen, dass jemand einen bestimmten Gegenstand oder eine Geldsumme erhält – ohne vollen Erbenstatus.

Wann ist ein notarielles Testament besonders wichtig?

Ein notarielles Testament ist z. B. naheliegend, wenn Grundbesitz per Vermächtnis zugewendet werden soll und eine sofortige Grundbuchänderung ohne Erbschein angestrebt wird.

Ebenfalls sinnvoll, wenn die Handschrift für das Nachlassgericht schwer lesbar ist, wenn Sie nicht mehr schreiben können oder die Nachfolge besonders komplex ist.

Testament hinterlegen & auffindbar machen

Ein eigenhändiges Testament können Sie beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) gegen eine geringe Gebühr hinterlegen. Es wird nach Ihrem Tod in der Regel automatisch eröffnet.

Alternativ oder zusätzlich: Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer – damit wird die Existenz eines Testaments schneller erkennbar.

Unsere Leistungen zur Testamentsgestaltung

  • Prüfung bestehender Testamente auf Wirksamkeit und Auslegungsrisiken
  • Gestaltung von Einzeltestamenten, Berliner Testamenten und Erbverträgen
  • Abstimmung mit steuerlicher Beratung (Erbschaftsteuer)
  • Pflichtteil: Strategien, Verzichte, Ausgleich – wo rechtlich möglich
  • Koordination mit dem Notar bei beurkundungspflichtigen Verfügungen

Nachlassplanung als Gesamtkonzept

Eine durchdachte Planung endet nicht beim Testament. Dazu gehören oft eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Überlegungen zu Schenkungen zu Lebzeiten und die Frage, ob eine Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen werden soll.

Für Unternehmer und größere Vermögen ist die Erbschaftsteuerplanung fester Bestandteil.

Brauche ich ein Testament? | Schnell-Check

Brauche ich ein Testament?

Schnell-Check für Mandanten auf Basis von Familienstand, Kindern und Vermögenslage. Ergebnis als erste Orientierung: nicht nötig, sinnvoll oder dringend.

Qualifikation & Vertrauen

Was Sie bei der Wahl eines Anwalts einordnen können – transparent und nachvollziehbar.

Dr. Matthias Peetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg
Dr. Matthias Peetz Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Qualifikationen

  • Fachanwalt für Erbrecht – verliehen nur bei nachgewiesener Praxiserfahrung, Fortbildung und Prüfung nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung.
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – für wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich geprägte Nachlass- und Nachfolgefälle.
  • Zusätzlich: Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und zertifizierter Nachlasspfleger.
  • Zusätzlich: Diplom-Kaufmann.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Bamberg – kammerrechtliche Zulassung und berufsrechtliche Aufsicht
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV – fachlicher Austausch im Spezialgebiet Erbrecht
  • Deutsches Forum für Erbrecht e. V. (Erbrechtsforum)
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

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