Digitaler Nachlass – Was passiert mit Ihren Online-Konten und digitalen Werten?

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Vermögenswerte und Onlinekonten einer Person, die nach dem Tod regelungsbedarf-tig sind: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Banking-Zugänge, Kryptowährungen, Streaming-Abonnements, Cloud-Speicher und digitale Dateien. Mit dem Tod des Erblassers gehen diese digitalen Rechtspositionen grundsätzlich auf die Erben über – doch in der Praxis entstehen dabei erhebliche Hürden.

Was zum digitalen Nachlass gehört

Digitale Vermögenswerte mit wirtschaftlichem Wert

Das rechtliche Problem: Plattformrichtlinien vs. Erbrecht

Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und die darin enthaltenen Rechtspositionen gehen mit dem Erbfall auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden (BGH, Urt. v. 12.07.2018, Az. III ZR 183/17), dass der Vertrag zwischen Plattform und Nutzer vererblich ist und Erben daher Zugang zu Facebook-Konten verlangen dürfen.

In der Praxis setzen viele Plattformen dem entgegen jedoch erhebliche Hürden: Datenschutz-Einwände, komplexe Nachweispflichten, lange Bearbeitungszeiten und im Ausland ansässige Kundendienste. Ohne vorherige Vorbereitung durch den Erblasser können wichtige Konten für Monate oder dauerhaft unzugänglich bleiben.

Beispiel: Kryptowährungen ohne Zugangsdaten

Herr M. hat in Bitcoin im Wert von 80.000 Euro angelegt. Seine Erben wissen davon, kennen
aber weder den Private Key noch das Passwort zur Krypto-Börse. Das Geld ist – ohne diese
Zugangsdaten – für immer verloren. Es gibt keine Übergeordnete Instanz, die den Zugang
wiederherstellen kann. Kryptowährungen sind nur so sicher wie ihre Zugangsdaten aufbewahrt werden.

Wie Sie Ihren digitalen Nachlass rechtzeitig regeln

Schritt 1: Digitales Nachlassinventar erstellen

Erstellen Sie eine Übersicht aller relevanten digitalen Konten: Plattformname, Benutzername, Zugehörigkeit (privat/geschäftlich) und Hinweis auf den Speicherort der Zugangsdaten. Dieses Dokument sollte sicher aufbewahrt und regelmäßig aktualisiert werden.

Schritt 2: Zugangsdaten sicher hinterlegen

Zugangsdaten sollten nicht im Testament stehen, da das Testament nach dem Tod öffentlich wird (Nachlassgericht, Erben, ggf. Gerichte). Geeignete Alternativen: ein verschlossener Brief beim Notar, ein Passwort-Manager mit einem Notfall-Zugang für Vertrauenspersonen oder ein separater Umschlag beim beauftragten Testamentsvollstrecker.

Schritt 3: Regelungen im Testament

Im Testament können Sie konkrete Anweisungen zum digitalen Nachlass treffen: Wer soll Zugang erhalten? Welche Konten sollen gelöscht, welche archiviert werden? Sollen Social-Media-Profile in den „Gedenkzustand“ versetzt (Facebook) oder vollständig gelöscht werden?

Schritt 4: Vorsorgemöglichkeiten der Plattformen nutzen

Einige Plattformen bieten eigene Notfallkontakt-Funktionen an. Google erlaubt die Einrichtung eines „Inaktivitätsmanagers“, Facebook die Benennung eines Legacy-Kontakts. Diese Funktionen ergänzen – ersetzen aber nicht – eine testamentarische Regelung.

Besonderheit: Geschäftlicher digitaler Nachlass

Für Selbständige und Unternehmer ist der digitale Nachlass besonders komplex: Wer übernimmt die Domain und Website? Wer hat Zugang zu Cloud-basierten Geschäftsdaten, Buchhaltungssoftware und Kundendatenbanken? Eine lückenhafte Regelung kann den laufenden Betrieb gefährden und erhebliche Haftungsfragen aufwerfen. Dr. Peetz verbindet erbrechtliche Beratung mit kaufmännischem Verständnis (Diplom-Kaufmann) und entwickelt Regelungen, die den Geschäftsbetrieb auch über den Todesfall hinaus absichern.

Verfasst von Dr. Matthias Peetz – Fachanwalt für Erbrecht · zert. Testamentsvollstrecker (DVEV)

Fragen zum digitalen Nachlass? Dr. Peetz berät Sie umfassend – rufen Sie uns an: 0951 – 98 60 50

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