Digitaler Nachlass: Online-Konten, Krypto & Cloud rechtssicher für Erben regeln

E-Mail, Online-Banking, Social Media, Kryptowährungen und Cloud-Speicher sind heute fester Bestandteil des Nachlasses – mit besonderen Hürden für Erben und Nachlassabwickler. Hier die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, typische Stolpersteine und eine praktische Checkliste.

Was zum digitalen Nachlass gehört

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Rechte und Konten, die nach dem Tod Zugänge, Werte oder personenbezogene Daten betreffen. Er lässt sich grob unterteilen in vermögensrelevante und überwiegend persönliche Positionen – beide können für Erben und für die Auskunft gegenüber dem Nachlassgericht bedeutsam sein.

Mit wirtschaftlichem oder klarem Vermögensbezug

  • Online-Banking, Tagesgeld, Depotzugänge, PayPal und ähnliche Zahlungsdienste
  • Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum) – ohne Private Key, Seed-Phrase oder Börse-Zugang oft dauerhaft verloren
  • Domains, Websites und Online-Shops mit laufendem Geschäft
  • Guthaben bei Marktplätzen (z. B. Verkäuferkonten), digitale Geschäftsanteile
  • NFTs und andere tokenisierte Werte, soweit zugänglich

Überwiegend persönlich oder ohne direktes „Guthaben“

  • E-Mail-Konten – häufig Schlüssel zu Passwort-Zurücksetzungen und allen weiteren Diensten
  • Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn, X u. a.) – Gedenkfunktionen, Löschung oder Datenexport
  • Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, Dropbox) mit Fotos, Verträgen und Nachlassdokumenten
  • Streaming- und App-Abos – meist nicht vererblich im Sinne eines „Kontoguthabens“, aber kündigungs- und kostenrelevant
  • Messenger (WhatsApp, Signal u. a.) inkl. Kommunikationsverläufe

Rechtliche Grundlage: Erben und Plattformen

Grundsätzlich gehen digitale Vertragsverhältnisse mit dem Erbfall auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden (u. a. Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17), dass das Nutzungsverhältnis z. B. zu einem Facebook-Konto vererblich sein kann und Erben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang oder Einsicht verlangen dürfen – gebunden an Nachweis der Erbenstellung und Abwägung mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten des Verstorbenen.

In der Praxis erschweren dennoch häufig AGB der Anbieter, Sitz im Ausland, mehrsprachige Support-Prozesse, lange Bearbeitungszeiten und strenge Identitätsnachweise die Abwicklung. Ohne Vorsorge zu Lebzeiten bleiben Konten oft monatelang gesperrt oder dauerhaft unerreichbar.

Beispiel Kryptowährungen: Werden Börse-Zugang oder Wallet-Private Key nicht sicher hinterlegt, können Erben den Bestand zwar „kennen“, ihn aber nicht veräußern oder übertragen. Es gibt keine Behörde, die Schlüssel „wiederherstellt“. Deshalb ist Dokumentation des Fundorts (nicht das Passwort im Testament!) zentraler Bestandteil einer seriösen Nachlassplanung.

Vier Schritte: digitalen Nachlass rechtzeitig strukturieren

1. Digitales Nachlassinventar

Führen Sie eine Übersicht: Dienst/Plattform, Benutzername oder Konto-ID, ob privat oder geschäftlich, und wo Erben oder Testamentsvollstrecker Zugangshinweise finden (z. B. Passwort-Manager, verschlossener Umschlag beim Notar). Das Inventar regelmäßig aktualisieren – besonders nach Umzug, Jobwechsel oder neuen Anlagen.

2. Zugangsdaten sicher hinterlegen – nicht im offenen Testament

Das Testament wird im Erbfall eingesehen; Klartext-Passwörter dort abzulegen ist regelmäßig ungeeignet. Besser: Notarielle Hinterlegung, getrennter Umschlag für den Testamentsvollstrecker, Passwort-Manager mit definierter Notfallfreigabe oder schriftliche Weisung, wo sich der „Notfallumschlag“ befindet.

3. Weisungen im Testament oder Erbvertrag

Sie können festlegen, wer digitale Konten abwickelt, ob Profile in einen Gedenkzustand versetzt, gelöscht oder archiviert werden und ob bestimmte Daten an bestimmte Personen gehen sollen. Das entlastet Erben und mindert Streit in der Erbengemeinschaft.

4. Plattform-eigene Nachlass-Funktionen

Anbieter wie Google (z. B. Inaktivitätsmanager) oder Meta/Facebook (Legacy-/Nachlasskontakt) bieten zusätzliche Einstellungen. Diese ergänzen eine testamentarische Regelung, ersetzen sie aber nicht – insbesondere nicht für Gesamtvermögen, Krypto und geschäftliche Systeme.

Hinweis Vollmacht: Eine normale Vorsorgevollmacht endet in der Regel mit dem Tod. Für die digitale Nachlassabwicklung sind testamentarische oder nachlassbezogene Regelungen sowie ggf. Testamentsvollstreckung oft die tragfähigere Lösung – im Einzelfall mit anwaltlicher Abstimmung.

Gewerblicher digitaler Nachlass

Für Selbständige und Unternehmer verknüpft sich der digitale Nachlass mit Domain, Webshop, Buchhaltung in der Cloud, Kundendaten und laufenden Verträgen. Fehlende Zugänge können den Betrieb lahmlegen und Haftungs- sowie Datenschutzfragen auslösen. Eine frühzeitige Unternehmens- und Erbrechtsplanung – auch über den Standort Bamberg hinaus für mandantenübergreifende Konstellationen – ordnet digitale und analoge Werte gemeinsam.

Praktisches Hilfsmittel: strukturierte Erfassung

Zur strukturierten Erfassung ohne Speicherung von Passwörtern im Web eignet sich ein Digitaler-Nachlass-Planer (lokal im Browser, ohne Server-Datenbank), den Sie als PDF oder Ausdruck in Ihre Nachlassakte aufnehmen können – ergänzend zur anwaltlichen und ggf. notariellen Gesamtplanung.

Fachanwalt für Erbrecht: Wir beraten Sie zu digitalem Nachlass, Testament, Testamentsvollstreckung und IT – persönlich und auf Wunsch videobasiert. Ziel ist eine nachvollziehbare Regelung, die Ihre Erben vor verschlossenen Konten und dauerhaftem Wertverlust schützt.

Privacy First Tool

Digitaler Nachlass-Planer

Client-Side im Browser. Keine Passwortspeicherung, keine Datenbank.

Mein Digitales Vermächtnis: Strukturierte Erfassung
Sicherheitshinweis: Tragen Sie keine Passwörter ein. Dokumentieren Sie nur Benutzername, Zweck und Fundort der Zugangsdaten.
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1) Finanzen & Krypto

Online-Banking, PayPal, Krypto-Börsen.

Online-Banking
PayPal
Krypto-Börse / Wallet

2) Social Media & E-Mail

Google/iCloud, Facebook, Instagram, LinkedIn und E-Mail.

Google / iCloud
Tipp: Richten Sie einen Nachlasskontakt ein (Google Anleitung).
Facebook / Instagram / LinkedIn / E-Mail
Tipp: Für Facebook kann ein Konto in den Gedenkzustand versetzt werden (Facebook Hilfe).

3) Abos & Verträge

Netflix, Amazon Prime, Zeitungs-Abos, Cloud-Speicher.

Abos und digitale Verträge

4) Hardware & Geräte

Smartphone, Laptop, Tablet, PC-Verschlüsselung.

Smartphone
Laptop / PC

5) Cloud & Fotos

Cloud-Ordner, Fotoarchive und Backups.

Cloud-Speicher & Fotos
Achtung: Eine normale Vollmacht erlischt oft mit dem Tod. Nutzen Sie eine transmortale Vollmacht.

Live-Zusammenfassung

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Qualifikation & Vertrauen

Was Sie bei der Wahl eines Anwalts einordnen können – transparent und nachvollziehbar.

Dr. Matthias Peetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Bamberg
Dr. Matthias Peetz Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Qualifikationen

  • Fachanwalt für Erbrecht – verliehen nur bei nachgewiesener Praxiserfahrung, Fortbildung und Prüfung nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung.
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – für wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich geprägte Nachlass- und Nachfolgefälle.
  • Zusätzlich: Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und zertifizierter Nachlasspfleger.
  • Zusätzlich: Diplom-Kaufmann.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Bamberg – kammerrechtliche Zulassung und berufsrechtliche Aufsicht
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV – fachlicher Austausch im Spezialgebiet Erbrecht
  • Deutsches Forum für Erbrecht e. V. (Erbrechtsforum)
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

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