Das Baurecht untergliedert sich in privates und öffentliches Baurecht.
Unter "privates Baurecht" werden die Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten verstanden. Im Mittelpunkt stehen hierbei vertragliche Beziehungen zwischen einem Auftraggeber und den Auftragnehmern, die entweder das Bauwerk planen (z. B. Architekten, Ingenieure) oder ausführen (z. B. Bauunternehmen, Handwerker). Dabei kann das „Bauwerk“ mehrere Einzelgebäude gleichzeitig, einzelne Gebäude oder Teile von Gebäuden ebenso umfassen, wie auch andere Bauleistungen, wie z.B. Wegebau.
Das private Baurecht ist nicht in einem einzelnen Gesetz geregelt. Seine Grundlage findet sich jedoch im BGB, dort im Werkvertragsrecht (§§ 631 ff.), aber auch in der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), welche ebenfalls häufig ganz oder teilweise in Form allgemeiner Geschäftsbedingungen Bestandteil privater Bauverträge ist. Daneben sind vielfach auch Regelungen aus dem Bereich betreffend Eigentum sowie nachbarrechtliche Regelungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts aus den Bauordnungen und Nachbarrechtsgesetzen zu beachten.
Die sich aus dieser vertraglichen Beziehung ergebenden Rechtsverhältnisse können vielfältig sein. Einerseits kann es um die reine Vertragserfüllung, um Fragen der Honorierung/Abrechnungsfragen, aber auch um Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche gehen.
Es empfiehlt sich bereits bei der Vertragsanbahnung also vor Vertragsschluss sich juristischen Rat einzuholen, da vielfach gerade die Vertragsregelung ein entscheidendes Kriterium für die Vermeidung späterer Streitigkeiten und, wenn sie nicht vermeidbar sind, deren Lösung sind.
Das "öffentliche Baurecht" umfasst all die Rechtsgebiete, die aus Sicht der für die Bauangelegenheiten zuständigen Behörden und der Nachbarn darüber bestimmen, ob die Errichtung oder Änderung eines Bauvorhabens möglich ist. Hierbei sind regelmäßig 3 Rechtsbereiche zu unterscheiden.
Bauplanungsrecht (Städtebaurecht) welches Aussagen über die grundsätzliche Bebaubarkeit trifft. Ob und wieviel darf gebaut werden? Regelungen hierzu finden sich vornehmlich im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Bauordnungsrecht, das in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt ist und zum einen Standards vorgibt, die bei der Bauausführung zu beachten sind und zudem das Verfahren für die Erteilung der Genehmigung bestimmt bzw. regelt, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Baunebenrecht. Hierunter versteht man das weitere Verwaltungsrecht, das von der Genehmigungsbehörde bei der Beurteilung der rechtlichen Machbarkeit eines Vorhabens zu beachten ist. Z.B. Umwelt- und Naturschutzrecht, Denkmalschutz.
Für die Zulässigkeit eines Vorhabens ist vielfach auch entscheidend, ob eine Regelung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt im Sinne eines Bebauungsplanes vorhanden ist.
Unsere Kanzlei verfügt über Fachanwälte im Bau- und Architektenrecht sowie im Verwaltungsrecht, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Rechtsgebiet tätig sind und hierbei Investoren, Kommunen und Nachbarn vertreten. Die Tätigkeit umfasst die Beratung, Zusammenarbeit mit Fachplanern wie auch die Vertretung gegenüber Behörden und gerichtlich.
Oft wird das Baurecht auch mit dem "Immobilienrecht" gleich gesetzt.
Der Begriff des Immobilienrechts ist jedoch nicht eindeutig definiert. Im Kern umfasst das Immobilienrecht den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, sei es eine Gewerbeimmobilie, ein privates Wohnhaus, ein unbebautes Grundstück oder ein fremd vermietetes Objekt. Hier ist es wichtig, von Anfang an kompetent beraten zu sein. Wir begleiten Sie von der ersten Vertragsverhandlung an bis zum notariellen Beurkundungstermin. Wir unterstützen Sie ferner bei allen Rechtsfragen rund um das Grundstück, sei es bei der Projektentwicklung, der Immobilienfinanzierung, Beratung und Vertragsgestaltung im Facility Management. Hinzu kommen eine umfassende bauplanungsrechtliche Beratung einschließlich der Gestaltung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsvereinbarungen sowie die Erstellung von Bebauungsplänen. Darüber hinaus beraten wir zum Umweltrecht oder unterstützen Sie gegenüber Behörden.
Da Immobilien heute einen immer größeren Wert des Vermögens ausmachen und zumeist die erbschaftsteuerlichen Freibeträge überschreiten, ist eine rechtzeitige Planung wichtig, um Erbschaftssteuer zu vermeiden oder zumindest erheblich zu verringern. Auch hierbei unterstützen wir Sie und erarbeiten mit Ihnen für Ihre Bedürfnisse passende und erbschaftsteuerlich optimierte Konzepte, so dass eine Belastung Ihrer Nachkommen und Erben mit Erbschaftssteuer weitestgehend vermieden wird. Schließlich unterstützen wir Sie im Rahmen der Auseinandersetzung und Verwaltung von Immobilien im Nachlass oder der Einbringung von Immobilien in Familiengesellschaften.
Der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ ist durch § 14 Fachanwaltsordnung (FAO) standesrechtlich geschützt. Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht müssen einen Lehrgang mit 120 Zeitstunden absolviert haben und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Stunden erfolgreich bestehen. Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn der Anwärter zuvor in den letzten drei Jahren 80 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 6 selbständige Beweisverfahren).
Am 1. September 2019 durften 57 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg den Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" führen, darunter nur 8 Anwälte mit Sitz in Bamberg.
Tipp zur Anwaltssuche: Klären Sie, ob und vor allem wann der Anwalt den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ erworben hat. Eine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Garant für Kompetenz und Erfahrung.