Architekten- und Ingenieurrecht

Das Architekten- und Ingenieurrecht besteht aus den folgenden zwei Themenkomplexen:

Architektenrecht

Das Architektenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Architekten. Es ist Komplex, zumal es nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt ist, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den Architektengesetzten der einzelnen Länder sowie den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Damit ist es oftmals schwer verständlich.

Aufgrund der vielen formalen Anforderungen der HOAI ist eine Begleitung durch spezialisierte Rechtsanwälte bereits bei Abschluss des Vertrages zu empfehlen.

Die Schlussrechnungslegung zum Beispiel birgt die Gefahr, verdiente Honorare nicht erfolgreich durchzusetzen. Auftraggeber sind umgekehrt oftmals mit der Prüfung der Schlussrechnung und der Berechtigung der Forderung gegenüber versierten Architekten benachteiligt. Wir unterstützen sie sowohl bei der Aufstellung der Schlussrechnung als auch bei der Prüfung eingegangener Schlussrechnungen.

Neben dem Architektenhonorar bilden einen weiteren Schwerpunkt des Architektenrechts Haftungsfragen, denn Architekten sind einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Wir vertreten sowohl Architekten bei der Abwehr von Schadensersatz und Nacherfüllungsansprüchen bzw. Mängelansprüchen. 

Genauso unterstützen wir Auftraggeber bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen wegen mangelhafter Architektenleistungen.

Neben dem Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht und dem Architektenhaftpflichtrecht umfasst das Feld des Architektenrechts auch das Urheberrecht und Berufsrecht.

Unsere Kanzlei verfügt mit ihren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine herausragende Expertise.

Ingenieurrecht

Das Ingenieurrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Ingenieurs. Es ist Komplex, zumal es nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt ist, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und Gesetzen der einzelnen Länder sowie den berufsrechtlichen Regeln der Ingenieurkammern. Damit ist es oftmals schwer verständlich.

Aufgrund der vielen formalen Anforderungen der HOAI ist eine Begleitung durch spezialisierte Rechtsanwälte bereits bei Abschluss des Vertrages zu empfehlen.

 

 

Die Schlussrechnungslegung zum Beispiel birgt die Gefahr, verdiente Honorare nicht erfolgreich durchzusetzen. Auftraggeber sind umgekehrt oftmals mit der Prüfung der Schlussrechnung und der Berechtigung der Forderung gegenüber versierten Ingenieur benachteiligt. Wir unterstützen sie sowohl bei der Aufstellung der Schlussrechnung als auch bei der Prüfung eingegangener Schlussrechnungen.

Neben dem Honorar bilden einen weiteren Schwerpunkt des Ingenieurrechts Haftungsfragen, denn Architekten und Ingenieure sind einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Wir vertreten sowohl Ingenieure bei der Abwehr von Schadensersatz und Nacherfüllungsansprüchen bzw. Mängelansprüchen. 

Genauso unterstützen wir Auftraggeber bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen wegen mangelhafter Ingenieurleistungen (z.B. mangelhafter Bauüberwachung).

Neben dem Ingenieurvertragsrecht, Ingenieurhonorarrecht und dem Ingenieurhaftpflichtrecht umfasst das Feld des Ingenieurrechts auch das Urheberrecht und Berufsrecht.

Unsere Kanzlei verfügt mit ihren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine herausragende Expertise.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ ist durch § 14 Fachanwaltsordnung (FAO) standesrechtlich geschützt. Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht müssen einen Lehrgang mit 120 Zeitstunden absolviert haben und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Stunden erfolgreich bestehen. Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn der Anwärter zuvor in den letzten drei Jahren 80 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 6 selbständige Beweisverfahren).

Am 1. September 2019 durften 57 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg den Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" führen, darunter nur 8 Anwälte mit Sitz in Bamberg.

Tipp zur Anwaltssuche: Klären Sie, ob und vor allem wann der Anwalt den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ erworben hat. Eine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Garant für Kompetenz und Erfahrung.