Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um dagegen vorzugehen – sonst wird die Kündigung automatisch wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war.
Mit der Klage können Sie sich entweder gegen die Kündigung wehren oder häufig eine Abfindung verhandeln.
Viele Arbeitnehmer handeln in dieser Situation zu spät oder treffen vorschnelle Entscheidungen. Dabei bestehen oft deutlich bessere Chancen, als zunächst angenommen – insbesondere wenn die Kündigung formale Fehler enthält oder sozial nicht gerechtfertigt ist.
⇒ Kurz gesagt: Eine Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Mittel, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erzielen. Wir prüfen Ihre Kündigung kurzfristig und sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt.
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In 6 Schritten zur Ersteinschätzung.
Die folgende Übersicht hilft Ihnen, alles Wichtige für eine schnelle und fundierte Ersteinschätzung zusammenzustellen. Sie müssen nicht alles sofort haben – je vollständiger die Informationen, desto präziser kann die rechtliche Bewertung ausfallen.
Die Checkliste gilt unabhängig vom Wohnort; bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen oder Sonderfällen klären wir die Einzelheiten im Gespräch.
Rückfragen oder Termin: Kontakt zur Kanzlei · Telefon 0951 / 98 60 50
Die folgenden Hinweise dienen der ersten Orientierung. Im Arbeitsrecht hängen Fristen und Konsequenzen stark vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihre Situation zeitnah anwaltlich prüfen, bevor Sie verbindliche Erklärungen abgeben oder Fristen versäumen.
Zeit ist im Arbeitsrecht oft entscheidend. Versäumte Fristen können Ansprüche oder Verteidigungsmöglichkeiten erheblich erschweren oder ausschließen.
In bestimmten Konstellationen gelten zusätzliche Mitteilungsfristen; im Einzelfall kann eine anwaltliche Prüfung erforderlich sein.
| Schutzstatus | Mitteilungsfrist (nach Zugang der Kündigung), wenn Arbeitgeber Schutzstatus unbekannt ist |
|---|---|
| Schwangerschaft / Mutterschutz | 2 Wochen – Mitteilungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber (§ 17 MuSchG) |
| Schwerbehinderung / Gleichstellung | 3 Wochen – Mitteilungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber (Rechtsprechung) |
In beiden Fällen sollten Sie die Mitteilung unbedingt schriftlich (am besten per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung) machen, um den Zugang im Streitfall beweisen zu können.
Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Informationen: März 2026.
Bei einer Kündigung läuft die Zeit: Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig nur die 3-Wochen-Frist. Wir vertreten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht in ganz Deutschland.
Ziel: Entweder Arbeitsplatz sichern oder eine realistische Abfindung strategisch verhandeln.
Wir prüfen kurzfristig Ihre Unterlagen, geben eine klare Ersteinschätzung zu Erfolgschancen, Kostenrisiko und Vorgehen und begleiten Sie durch Vergleich oder gerichtliches Verfahren.
Müller | Schell | Peetz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Wir bieten Ihnen bei Bedarf auch sofortige Telefontermine für dringende Fragen sowie Termine per Videokonferenz (Microsoft Teams) an.