Handelsrecht

MÜLLER | SCHELL | PEETZ berät inländische und ausländische Unternehmen verschiedener Branchen zu allen Fragen des Handelsrechts. Rechtsanwalt Dr. Peetz verfügt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht über vielfältige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Handelsgeschäften.

Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge

Sehr häufig kommt es zwischen Geschäftspartnern zu Auseinandersetzungen, die sich auf die (Nicht-)Erfüllung von vereinbarten Leistungen oder Zahlungen beziehen. Wir beraten Sie zu möglichen Schritten und vertreten Sie – falls nötig – auch im gerichtlichen Verfahren, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Um solche Prozesse zu vermeiden, sollten Unternehmen sich bereits bei der Ausgestaltung von Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen von einem Fachanwalt für Handelsrecht beraten lassen.

Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Kommissionsverträge

Wir beraten unsere Mandanten auch zur Frage, welche Art von Verträgen am besten zur Vertriebsstruktur ihres Unternehmens passt. Wir erklären, wo die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile beim Einsatz von Handelsvertretern oder Vertragshändlern liegen und welche Besonderheiten bei Kommissionsverträgen gelten. Wir beraten bundesweit national und international tätige Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vertriebsstruktur und Distributionsverträge. Im Fall von Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern setzen wir unsere Prozesserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Erstellung und Überprüfung der AGB

Sie benötigen AGB oder möchten vorhandene AGB vom Anwalt auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen? Wir kennen Ihre Bedürfnisse im Rechts- und Geschäftsverkehr. Wir gestalten Ihre AGB so, dass Sie rechtssicher damit auftreten können.

Internationales Vertrags- und Handelsrecht

Welche Besonderheiten sind bei internationalen Verträgen zu beachten? Lassen Sie dazu beraten, welche Aspekte in einem internationalen Vertrag zu regeln sind, die bei nationalen Verträgen keine bzw. keine entscheidende Rolle spielen. Wir stehen Ihnen gerne bei der Gestaltung, Prüfung und ggf. auch Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus internationalen Verträgen zur Seite.

Weitere typische Beratungsfelder:

Ihr Fachanwalt für Handelsrecht

Einen anerkannten Nachweis dieser Fähigkeiten führt der Anwalt regelmäßig durch den Erwerb der entsprechenden Fachanwaltschaft. Die Bezeichnung "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" darf nur führen, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann, was regelmäßig durch das erfolgreiche Absolvieren einer theoretischen Zusatzausbildung und der Dokumentation einer bestimmten Anzahl selbständig betreuter Mandate geschieht. 

Entscheidend für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist jedoch nicht bereits die Bezeichnung "Fachanwalt", sondern selbstverständlich die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit. Ein guter Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Handelsrecht muss daher immer auch ein guter Stratege sein und darf die eigentlichen Ziele des Mandanten nie aus den Augen verlieren.  

Sie suchen einen Fachanwalt für Handelsrecht? Herr Rechtsanwalt Dr. Peetz ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Diplom-Kaufmann und verfügt daher auch über umfassende wirtschaftliche Kenntnisse. Sie erreichen uns per E-Mail (info@mueller-schell.de) oder telefonisch (0951 / 98 60 50).