VW-Abgasskandal - Verjährung Ende 2018

Die Verjährung der Ansprüche gegen VW endet voraussichtlich Ende 2018, so dass Geschädigte des VW-Abgasskandals bzw. Dieselskandals noch Ansprüche geltend machen können und müssen, sollten sie durchgesetzt werden können.

Dies gilt in jedem Fall für Schadensersatzansprüche gegen VW, mit denen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden kann. Gemäß §§ 195, 199 BGB beginnt die Verjährung gegenüber VW erst dann zu laufen, wenn ein Geschädigter Kenntnis von der Abgasmanipulation erhalten hat. Dies war im Jahre 2015. Die Verjährung hat daher erst mit Schluss des Jahres 2015 zu laufen begonnen und läuft insgesamt 3 Jahre. Dies bedeutet, dass die Ansprüche gegen VW erst Ende 2018 verjähren werden.

Der Kauf wird im Falle des Obsiegens rückabgewickelt Zug-um-Zug gegen Rückgewähr des Fahrzeugs. Vom Kaufpreis ist dabei ein prozentualer Abzug zu machen für die gefahrenen Kilometer, wobei die Gerichte in der Regel von Gesamtfahrleistungen zwischen 250.000 und 300.000 km ausgehen. Beispiel: Kaufpreis = 50.000 €, gefahrene Kilometer = 25.000 km; der Schadensersatzanspruch betrüge dann, wenn das Gericht von einer Gesamtfahrleistung von 250.000 km ausgeht: 45.000 € (=225.000/250.000*50.000 €).

Geschädigte sollten sich daher zeitnah entscheiden, ob sie noch Ansprüche geltend machen möchten. Aufgrund der derzeit uneinheitlichen Rechtsprechung weisen wir jedoch unsere Mandanten ausdrücklich daraufhin, dass ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko besteht, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, die Deckungszusage erteilt.