LKW-Kartell - Verjährung von Schadensersatzansprüchen prüfen

Im Jahr 2016 stellte die EU-Kommission Generaldirektion Wettbewerb fest, dass Daimler, MAN, Scania, DAF, Iveco und Volvo/Renault zwischen 1997 und 2011 EU-weit die Preise für mittelschwere und große Lkw abgesprochen haben.

Durch die Kartellabsprachen geschädigt sind die Kunden, namentlich Speditionen. Sie haben die Lkw kartellbedingt zu einem überhöhten Preis erworben. Ihnen steht nunmehr ein Schadensersatzanspruch zu.

Welche LKW sind betroffen?

Von der Entscheidung der Kommission betroffen sind mittelschwere (6 bis 16 t) und schwere (ab 16 t) Lastkraftwagen. Das Kartell, welches sich über den gesamten EWR erstreckte, wurde 1997 gegründet und bestand fort, bis die Kommission im Jahr 2011 Durchsuchungen der Geschäftsräume der beteiligten Unternehmen durchführte.

Welche Kunden sind betroffen?

Käufer und Leasingnehmer von LKW: Potenziell betroffen sind in erster Linie die direkten Kunden der Kartellanten, also Unternehmen, die zwischen den Jahren 1997 und 2011 im Europäischen Wirtschaftsraum mittelschwere oder schwere Lastwagen direkt oder indirekt von MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF gekauft oder geleast haben.

Kostenrisiko

Für einige Kläger kann es sich anbieten, das Prozesskostenrisiko auf einen Prozessfinanzierer auszulagern. Der Finanzierer übernimmt im Verlustfall die Prozesskosten und erhält im Gegenzug im Falle des Obsiegens einen Anteil (z.B. 30%) des zugesprochenen Schadensersatzes.

Verjährung

Geht man davon aus, dass bereits mit der Durchsuchung durch die Kommission am 18.1.2011 die Verjährung gehemmt wurde, so verjähren die ersten Ansprüche (aus LKW Käufen bis einschließlich 31.12.2001) voraussichtlich Anfang 2018. Es ist aber auf jeden Fall ratsam, die individuelle Verjährungssituation zeitnah zu prüfen. Gegebenenfalls wären dann verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen (Verjährungsverzichtsvereinbarung oder Klageerhebung), um unnötige Verjährungsdiskussionen zu vermeiden.

Einzelheiten zu den Ansprüchen und ihrer Durchsetzung können nur im Rahmen qualifizierter individueller Rechtsberatung erörtert werden.