OLG Bamberg - Festsetzung des Nachlasswertes im Erbscheinsverfahren

Das OLG Bamberg ist der Ansicht, dass streitige Rückforderungsansprüche der Erben bei der Festsetzung des Nachlasswertes mit zu berücksichtigen sind. Rechtlich zweifelhafte Ansprüche können dabei anteilig mit ihrem Schätzwert angesetzt werden.