BGH – Zugriff der Erben auf Facebook-Konto des Verstorbenen

Dürfen Erben auf ein Facebook-Nutzerkonto des Verstorbenen zugreifen? Diese Frage hat am 12.07.2018 der Bundesgerichtshof (BGH) mit „Ja“ beantwortet. 

Begründung

Die Erben treten als Rechtsnachfolger in den Nutzungsvertrag mit Facebook ein. Auch Briefe und Tagebücher gingen auf die Erben über. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu beurteilen. Der BGH hob ein Urteil der Vorinstanz auf, welche die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte.