Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Jobcenter muss Kosten für Schulbücher von Hartz-IV-Empfängern tragen

Das Jobcenter muss nach Ansicht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen die Kosten für Schulbücher von Hartz-IV-Empfängern tragen. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.

Laut Gerichtsbeschluss sind Bücher aber nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müssen aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Dieser sieht für Bücher bislang allerdings nur rund 3 Euro im Monat vor – damit wären im Fall der Schülerin nicht einmal ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt. Das Gericht urteilte, das sei "eine planwidrige Regelungslücke", weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse. Diese Lücke müsse geschlossen werden. Die Schülerin bekommt nun den vollen Betrag für ihre Schulbücher vom Jobcenter zurückerstattet. Eine Revision wurde zugelassen.